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Mit dem Heizungstausch auf die kommunale Wärmeplanung warten? Besser nicht!
Attraktive Förderung für Pelletheizungen

Berlin
, 03.12.2024
Viele Gebäudeeigentümer zögern mit dem Umstieg ihrer Heizung auf Erneuerbare Energien – dabei gibt es keinen Grund, dafür auf die kommunale Wärmeplanung zu warten. Die meisten Gebäude in Deutschland sind für einen Anschluss an ein Wärmenetz ungeeignet. Selbst bei passenden Rahmenbedingungen wird der Bau eines Netzes viele Jahre dauern. Zudem gibt es keine Verpflichtung, bereits ersetzte Heizungen stillzulegen.
Zu Jahresbeginn 2024 ist zeitgleich mit dem novellierten Gebäudeenergiegesetz (GEG) – seit 2023 auch als Heizungsgesetz bekannt – das Wärmeplanungsgesetz (WPG) in Kraft getreten. Das GEG enthält Vorgaben für neue Heizungsanlagen in Gebäuden und Gebäudenetzen (2 bis 16 Gebäude mit bis zu 100 Wohnungen). Das WPG regelt die Wärmeversorgung durch Wärmenetze (mehr als 16 Gebäude oder mehr als 100 Wohnungen). Mit dem WPG wurde aber auch die Grundlage für eine flächendeckende Wärmeplanung durch die Städte und Gemeinden in Deutschland geschaffen.
Jede der etwa 11.000 Städte und Gemeinden (Kommunen) in Deutschland muss nach dem WPG planen, wie die regionale Wärmeversorgung vor Ort künftig mit Erneuerbaren Energien gestaltet wird. Dafür muss ein kommunaler Wärmeplan erstellt werden. Dieser legt fest, wo Fernwärmenetzte neu- oder ausgebaut und wo Wasserstoffnetze neu entstehen sollen. Der Begriff „Plan“ ist dabei weit gegriffen: Letztlich geht es um ein grobes, unverbindliches Konzept.
In Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern müssen diese Pläne bis Mitte 2026 vorliegen. Kleinere Kommunen haben noch bis Mitte 2028 Zeit. Ob und wann diese Vorhaben dann umgesetzt werden, ist in den Folgejahren von den Kommunen konkret zu entscheiden.

Frühe Entscheidung, langfristiger Vorteil
Auf dem Weg zur Novelle wurden die Gesetzesentwürfe des GEG stark kritisiert und oft geändert. Im Zuge dessen haben viele Vertreter der Ampelkoalition empfohlen, mit dem Heizungstausch auf die kommunale Wärmeplanung zu warten. Was Druck aus dem Kessel nehmen sollte, wurde für die Gebäudeenergiewende und die Heizungsbranche zu einem Problem: Wer verunsichert ist, der entscheidet nicht, sondern wartet ab. Die Folge ist ein lahmender Heizungsmarkt, der die Hersteller von Wärmepumpen, Holzheizungs- und Solarthermieanlagen vor bedeutende Probleme stellt.
Diese Verunsicherung ist auch zum Nachteil vieler Gebäudeeigentümer. Die meisten haben allerdings gar keinen Grund, auf die kommunale Wärmeplanung zu warten. Sie sollten den Austausch ihres Heizsystems daher zeitnah angehen, vor allem wenn die übliche Betriebsdauer abgelaufen oder die Anlage defekt ist. Und es bleibt dabei: Wer früh aus fossilen Brennstoffen aussteigt, zahlt auch früher keine CO2-Kosten für das Heizen mehr.
Eigentümer sollten sich auch nicht vom Rat lokaler Netzbetreiber verunsichern lassen, mit dem Heizungstausch zu warten. Diese Akteure verfolgen ihr eigenes wirtschaftliches Interesse, möglichst viele Anschlüsse an ein potenziell entstehendes Wärmenetz zu binden. Individuelle Rahmenbedingungen des Gebäudes und des Gebäudeeigentümers berücksichtigen sie dabei nicht.
Sechs Argumente für einen zeitigen Heizungstausch:
1. Die Mehrheit der Gebäude wird nie in einem Fernwärmegebiet liegen: Die meisten Gebäude in Deutschland sind Einfamilienhäuser. Viele davon liegen in Gebieten, in denen mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit nie ein Wasserstoff- oder Wärmenetz entstehen wird. Grund ist die geringe Wärmeabnahmedichte, was hohe Kosten bei Investition und Betrieb verursacht. Das ist bei einzelnen Gebäuden oder kleinen Gruppen von Gebäuden, die außerhalb geschlossener Siedlungen stehen, immer der Fall. Auf Einfamilienhausviertel trifft das auch fast immer zu. Wärmenetze eignen sich vor allem in Gebieten mit dichter Wohnbebauung, überwiegend mit Mehrfamilienhäusern. Einen Einfluss hat auch, wie nah oder fern eine Siedlung zu bestehenden Heizkraftwerken und Wärmenetzen liegt. Wer sich als Gebäudeeigentümer diese Umstände klar macht, wird im Regelfall ohne Wärmeplan abschätzen können, ob ein Wärmenetz jemals zustande kommen wird.
2. Ein Wärmeplan ist noch lange keine Entscheidung: Steht das eigene Ein- oder Mehrfamilienhaus hingegen in einer grundsätzlich geeigneten Siedlung, könnte in Zukunft ein Wärmenetz entstehen. Aber ob das wirklich passiert, ist selbst nach Vorlage eines Wärmeplans unsicher. Viele Vorhaben scheitern wegen fehlender Investoren. Erst, wenn zukünftige Wärmenetzbetreiber bestimmte gesetzliche Verpflichtungen eingegangen sind, hat die Entscheidung Auswirkungen auf Hauseigentümer. Dann wird es schwieriger bzw. teurer, den Bau eines geplanten Wärmenetzes abzusagen. Was aber sicher ist: Wo kein Netz im Wärmeplan vorgesehen ist, wird in den nächsten Jahrzehnten auch keins entstehen.
3. Der Bau eines Wärmenetzes dauert Jahre: Selbst, wenn der Wärmeplan vorliegt, die Kommune das Vorhaben bestätigt hat und ein Investor bereitsteht – bis zur Umsetzung kann es noch viele Jahre oder gar Jahrzehnte dauern. Kommunale Planungs- und Umsetzungsprozesse sind langwierig, selbst wenn sich alle einig sind. Gibt es Widerstände einzelner Akteure, können sie sich nochmals deutlich verlängern. Wer die örtlichen Diskussionen verfolgt, kann also schon abschätzen, ob ein Wärmenetz in absehbarer Zeit entstehen kann oder noch lange nicht. Bis zur Inbetriebnahme lohnt sich dann häufig noch die Investition in eine eigene Heizungsanlage – und zwar, je früher, desto besser.
4. Der Um- und Ausbau von Wärmenetzen wird sehr teuer: Mit Kosten von 1,2 Billionen Euro rechnet der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BdEW) bis zum Jahr 2035. Für einen Teil der Kosten wird es eine Förderung geben. Derzeit sind dafür vom Bund weniger als 1 Mrd. Euro jährlich eingeplant, was die Steuerzahler finanzieren. Die verbleibenden Kosten müssen am Ende auf die angeschlossenen Verbraucher umgelegt werden.
5. Trotz angedrohtem „Anschlusszwang“ wird es keine Stilllegungsverpflichtung für ausgetauschte Heizungen geben: Viele Gebäudeeigentümer fürchten, dass sie beim Bau eines Wärmenetzes dazu verpflichtet sind, eine noch funktionsfähige, vor Kurzem installierte Heizungsanlage zugunsten des Netzanschlusses stilllegen zu müssen. Diese Sorge ist vollkommen unbegründet. Die auf Energierecht spezialisierte Expertin Dr. Miriam Vollmer weist in einem Gutachten darauf hin, dass klimaschonende, GEG-konforme Heizsysteme in jedem Fall Bestandsschutz genießen werden. Deswegen kann jeder Hausbesitzer nach wie vor frei entscheiden, mit welchen Erneuerbaren Energien er heizt.
6. Trotz aller Haushaltsdebatten erhalten Verbraucher hohe Fördersummen beim Heizungstausch: Wer in seinem Eigenheim die Wärmeversorgung modernisiert und auf einen erneuerbaren Wärmeträger wie Holzpellets umstellt, profitiert derzeit von Fördersätzen zwischen 30 und 70 Prozent. Für den Einbau einer besonders emissionsarmen Pelletheizung ist ein Zuschuss von bis zu 23.500 Euro möglich. Ungeachtet der Haushaltsdebatten ist die Auszahlung der Fördersumme gesichert: Es ist noch nie vorgekommen, dass erteilte Förderzusagen an Verbraucher wegen fehlender Mittel nicht erfüllt wurden. Dennoch: Wer mit der Antragstellung wartet, kann sich nicht sicher sein, wie hoch seine Förderung in Zukunft ausfällt. Lieber schnell handeln und Förderantrag einreichen!