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Entgeltordnung


Die Kosten für die Zertifizierung von Händlern setzen sich zusammen aus:
  • mengenabhängigen Lizenzgebühren gemäß der Entgeltordnung für Pellethändler sowie
  • einer Zertifizierungspauschale, die die Kosten für Inspektionen und die Konformitätsbewertung deckt.
Die Lizenzgebühren sind für alle verkauften Pellets zu entrichten, die den Qualitätsklassen ENplus A1, ENplus A2 oder ENplus B entsprechen, unabhängig davon, ob die Pellets als zertifizierte Ware verkauft werden. Es gelten folgende Ausnahmen:
  • Für Sackware werden Lizenzgebühren nur erhoben, wenn die Ware mit der ENplus-ID des Händlers gekennzeichnet ist.
  • Pellets, die an Kraftwerke oder als Einstreu für Tiere verkauft werden, sind von der Lizenzgebühr ausgenommen. Die nicht berücksichtigte Menge bedarf der Zustimmung des DEPI.
Hinweis: Die Kosten für die im ersten Jahr der Zertifizierung anstehende Vor-Ort-Inspektion sind in der jährlichen Zertifizierungspauschale bereits enthalten. Die Gebühren für das erste Jahr der Zertifizierung beruhen auf der vom zertifizierten Händler geschätzten Verkaufsmenge für das laufende Jahr ab dem Datum der Zertifizierung. In den Folgejahren wird die geschätzte jährliche Verkaufsmenge mit dem zu diesem Zeitpunkt gültigen Gebührensatz in Rechnung gestellt, abzüglich oder zuzüglich eines Ausgleichsbetrags für das Vorjahr. Der Ausgleichsbetrag ergibt sich aus dem Unterschied von geschätzter und tatsächlicher Verkaufsmenge und dem in dem betreffenden Jahr gültigen Gebührensatz.