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Das ENplus-Zeichen (Briketts)
Zertifizierungszeichen


Jedes zertifizierte Unternehmen erhält ein individuelles Zertifizierungszeichen, das aus dem markenrechtlich geschützten ENplus-Brikettlogo und der individuellen ENplus-ID des Unternehmens besteht. Seit der Veröffentlichung der Handbuchversion 3.0 am 1. Juni 2021 wurde die Vergabe der ENplus-ID umgestellt. Alle ID-Nummern beginnend mit der Anfangsziffer 3 werden seitdem an Brikettproduzenten vergeben und ID-Nummern mit der Anfangsziffer 4 an Händler. Die bisher bestehenden Zertifikatnehmer entscheiden selbst, ob sie ihre bisherige ENplus-ID (beginnend mit 0) behalten oder nach dem aktuellen System eine neue zugewiesen bekommen möchten. Die Nutzung des ENplus-Logos ohne ID ist nur für Akteure außerhalb der Brikettbranche erlaubt (beispielsweise Journalisten) und bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des DEPI. Das Zertifizierungszeichen darf zu Marketingzwecken in Drucksachen, auf Geschäftspapieren und in elektronischer Form genutzt werden.
Qualitätszeichen

Für jedes zertifizierte Produkt wird ein individuelles Qualitätszeichen vergeben. Das Qualitätszeichen besteht aus dem Logo „ENplus-Briketts“, einem Logo für die Qualitätsklasse und der Produkt-ID des zertifizierten Produkts. Die Produkt-ID setzt sich zusammen aus der ENplus-ID des Zertifikatnehmers und einer fortlaufend vergebenen zweistelligen Produktnummer. Die einzelnen Bestandteile der Produkt-ID werden durch einen Bindestrich getrennt.
Einleger/Folie
Das Qualitätszeichen kann zur Kennzeichnung und Bewerbung der zertifizierten Produkte genutzt werden. Um jederzeit die Herkunft eines Kleingebindes nachvollziehen zu können, muss das Qualitätszeichen in unveränderter Form auf dem Einleger oder der Folie aufgedruckt werden. Nicht zertifizierte Wiederverkäufer von zertifizierten Produkten dürfen lediglich das Qualitätszeichen mittels einer Abbildung des Produktes darstellen.
Folgende Informationen müssen in der Sprache des Bestimmungslandes auf jedem Kleingebinde (Einleger/Folie) abgedruckt sein:
  • Produktbezeichnung „Holzbriketts“ mit Qualitätsklasse (ENplus A1 oder ENplus A2)
  • Anschrift und Kontaktdaten des zertifizierten Unternehmens einschließlich E-Mail-Adresse oder Telefonnummer (mindestens 4 mm Schrifthöhe)
  • Qualitätszeichen mit Produkt-ID
  • Masse Briketts im Kleingebinde (in Kilogramm)
  • Hinweis: „Briketts müssen trocken gelagert werden!“
  • Hinweis: „Verwendung nur in zugelassenen und geeigneten Feuerstätten. Die gesetzlichen Bestimmungen und die Hinweise des Herstellers der Feuerstätte sind zu beachten.“
  • Bei Briketts aus Exzenterpressen – Hinweis: „Brikett dehnt sich beim Abbrand aus!“
  • Bei Briketts der Formen 1, 2, 3 und 5 – Hinweis: „Nicht für offene Kamine geeignet. Brikett kann vom Rost rollen!“
  • Grafische Darstellung der energetischen Äquivalente zu Holzscheiten (33 cm Länge, 2,8 kWh heizwertbezogener Energiegehalt) – Grafiken werden für jeden Einleger vom DEPI bereitgestellt
Die Angabe weiterer Brennstoffeigenschaften auf den Einlegern ist freiwillig. Die Angaben dürfen auf zwei unterschiedliche Weisen erfolgen:
  • Als Darstellung der Grenzwerte für die Briketteigenschaften einschließlich der Zeichen „≥“ oder „≤“ und der Einheit. Die Darstellung muss die gleiche Anzahl an Dezimalstellen und die gleiche Basis („Anlieferungszustand“ oder „wasserfrei“) wie im Handbuch ENplus-Briketts aufweisen.
  • Als genauer Wert oder Grenzwert einer Produkteigenschaft mit der gleichen Anzahl an Dezimalstellen und der gleichen Basis wie die Grenzwerte im Handbuch ENplus-Briketts.
Die Werte müssen durch den letzten Prüfbericht des Herstellers der Briketts bestätigt werden. Zertifizierte Händler müssen dem Freigabegesuch den aktuellen Prüfbericht des Produzenten beifügen.
Anmerkung: Werden die angegeben Werte bei Laboranalysen zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr erreicht, muss der Einleger erneut angepasst werden.
Einleger für ein Gebinde Holzbriketts