Anträge für BEG-EM noch bis 14. August nach alten Bedingungen stellen!
Berlin
, 27.07.2022•
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat gestern (26. Juli) kurzfristig umfangreiche Änderungen bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bekanntgegeben. Diese gelten bereits ab dem 28. Juli 2022 für Programme der KfW. HEUTE (27. Juli) ist der letzte Tag, an dem noch Anträge bei der KfW für Effizienzhäuser (EH) und Effizienzgebäude (EG) nach den alten Bedingungen gestellt werden können. Ab dem 15. August 2022 treffen Änderungen bei der Förderung für BEG Einzelmaßnahmen (EM) in Kraft. Das heißt, Anträge für den Heizungstausch z.B. für Pelletfeuerungen können nur noch bis zum 14. August 2022 zu den alten Bedingungen eingereicht werden.
Wichtigste Änderungen im Detail
BEG EM (ab 15. August 2022)
Senkung der Fördersätze
Für Holzfeuerungen sinkt der Standardzuschuss von 35 auf 10 Prozent. Wird eine alte Ölheizung oder – neu – eine alte Nachtspeicher- oder Kohleheizung ausgetauscht, erhöht sich der Fördersatz auf max. 20 Prozent. Das gilt ebenfalls neu für Gasetagenheizungen und 20 Jahre alte Gasheizungen. Für Erneuerbare Hybridheizungen mit Holz (z.B. Kombination mit Solarthermie oder Wärmepumpe) sind max. 35 Prozent Förderung möglich. Für Solarthermie (max. 35 Prozent) und Wärmepumpe (max. 40 Prozent) liegen die Fördersätze höher, wurden aber ebenfalls gekürzt. Der iSFP-Bonus entfällt für alle Wärmeerzeuger. Der Innovationsbonus für staubarme Holzfeuerungen (5 Prozent) gilt vorerst noch bis zum 31.12.2022.
Einzelmaßnahmen
mit Heizungstauschbonus
ohne Heizungstauschbonus
Innovationsbonus 2,5 mg Staub
iSFP-Bonus
Effizienzbonus für Wärmepumpen
Holzfeuerungen
20 %
10 %
5 %
-
25 %
EE-Hybrid mit Holzfeuerung
30 %
20 %
5 %
5 %
40 %
Errichtung, Umbau oder Erweiterung von Gebäudenetzen
25 %
-
5 %
-
30 %
Wärme-/ Gebäudenetzanschluss
35 %
25 %
-
-
35 %
Heizungsoptimierung
15 %
-
-
5 %
20 %
Eine Förderung ist auch dann möglich, wenn für das bestehende Heizsystem eine Nachrüstpflicht nach § 72 Absatz 1-3 des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) für mindestens 30 Jahre alte Öl- und Heizkessel besteht. * mit WP-Bonus
Streichung der Kreditförderung
Für die BEG EM gibt es nur noch Direktzuschüsse, keine Kreditförderung über die KfW mehr.
Einstellung der Förderung fossiler Heizungen
Renewable-Ready- und Gashybrid-Heizungen werden nicht mehr gefördert.
BEG EH/EG (ab 28. Juli 2022)
Die Zuschussförderung wird eingestellt, dafür werden in der Kreditförderung Tilgungszuschüsse mit Zinsvergünstigung gewährt. Auch hier wurden die Fördersätze deutlich gekürzt.
Details erfahren Sie direkt beim BAFA oder dem BMWK.