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Pelletpreis/Wirtschaftlichkeit


Wirtschaftlichkeit

Wer mit Pellets heizt, profitiert von niedrigeren Brennstoffpreisen. Im Vergleich zu den Preisen für fossile Energieträger, die starken Schwankungen unterliegen, hat sich der Pelletpreis in den vergangenen Jahren als eigenständig und stabil erwiesen. In den letzten zehn Jahren waren Pellets im Schnitt 24 bzw. 27 Prozent günstiger als Heizöl und Erdgas. Einen Preisvorteil halten sie auch trotz allgemein stark steigender Kosten und einigen Marktverwerfungen aufgrund des Kriegs in der Ukraine.

Weiterhin gilt: Pellets sind von der Energiesteuer befreit, unterliegen nicht der CO2-Bepreisung und der Mehrwertsteuersatz liegt regulär bei nur sieben Prozent. Die Investition in eine neue, mit Pellets betriebene Heizanlage ist mittelfristig wirtschaftlich und sinnvoll.
Wer sich für den Kauf einer Pelletheizung entscheidet, profitiert zudem von der staatlichen Förderung. Für den Tausch einer alten Heizung gegen eine moderne Pelletheizung (Pelletkessel oder wasserführender Pelletkaminöfen) gibt es 30 Prozent staatlichen Zuschuss über die Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG), Teil Einzelmaßnahmen. Für selbstnutzende Wohneigentümer sind unter bestimmten Voraussetzungen Fördersätze von 50 bis 70 Prozent möglich.
Übersicht über bundesweite Förderprogramme inkl. Fördermittelrechner Übersicht über Länderförderungen und kommunale Programme
Aktueller Pelletpreis
Der Pelletpreis für Deutschland wird vom Deutschen Pelletinstitut (DEPI) erhoben. Der Erhebungszeitraum endet am 15. jedes Monats. Der Pelletpreis wird seit 2011 im Monatsrhythmus veröffentlicht – bis Oktober 2020 vom DEPV, seit November 2020 als DEPI-Pelletpreis für verschiedene Abnahmemengen und Regionen. Er entspricht dem Durchschnittspreis in Deutschland für eine Tonne (t) Pellets der Qualitätsklasse ENplus A1 (lose eingeblasen, Lieferung im Umkreis 50 km, inkl. aller Nebenkosten und MwSt., derzeit 7 Prozent).
März 2024
Pelletpreis 1 Kilogramm:29,62 Cent
Pelletpreis 6 Tonnen (t):296,20 €/t
Pelletpreis 26 Tonnen (t):280,01 €/t
Bundesweiter Pelletpreis 6 Tonnen (t)
2023 (in €/t)2024 (in €/t)
Januar499,14327,20
Februar428,52314,30
März372,51296,20
April350,93
Mai359,41
Juni408,41
Juli422,51
August403,63
September382,44
Oktober369,72
November350,85
Dezember329,25


Bundesweiter Pelletpreis 26 Tonnen (t)
2022 (in €/t)2023 (in €/t)2024 (in €/t)
Januar350,39482,75309,02
Februar360,66411,66297,84
März352,24352,95280,01
April356,72330,54
Mai375,41340,47
Juni413,28390,48
Juli490,20406,63
August669,19388,24
September746,96365,36
Oktober724,04354,42
November656,39335,65
Dezember511,98314,25


Regionalpreis Deutschland
Neben dem bundesweiten Durchschnittspreis für 6 und 26 Tonnen werden auch drei Regionalpreise erhoben:
  • Nord/Ost: Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Schleswig-Holstein
  • Mitte: Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen
  • Süd: Bayern, Baden-Württemberg, Saarland
2024 (€/t bei jew. Liefermenge)Süd MitteNord/Ost
3 t
Januar 2024336,41342,47347,05
Februar 2024322,18331,15340,11
März 2024302,20316,49325,62
6 t
Januar 2024323,21325,43333,05
Februar 2024310,07316,76321,64
März 2024289,38299,86317,60
26 t
Januar 2024307,19308,63316,87
Februar 2024294,35298,76311,15
März 2024273,55281,05298,75
Die Verwendung der Daten ist für redaktionelle Zwecke honorarfrei. Abdruck bitte mit Quellenangabe Deutsches Pelletinstitut GmbH (DEPI). Alle Angaben ohne Gewähr.
Für alle Kategorien der Preiserhebung gilt:
  • Umkreis 50 km (bis Dez. 2010: 100-200 km)
  • lose eingeblasen
  • inkl. aller Nebenkosten (Einblaspauschale, Wiegen etc.)
  • inkl. Mehrwertsteuer
  • Qualität ENplus A1
  • Erhebung bis einschließlich des 15. jeden Monats

Der DEPV veröffentlicht für öffentliche Einrichtungen und Gewerbebetriebe, die ihre Pellets per Liefervertrag ordern, seit November 2020 den DEPV-Pelletpreis für Lieferverträge (netto).
Für Mitgliedsunternehmen des DEPV sind der Pelletpreis ab 2002 sowie Regionalpreise ab 2011 kostenfrei erhältlich. Andere Interessenten melden sich bitte per E-Mail unter info@depi.de.
Zu den Pressemitteilungen Zum DEPV-Pelletpreis für Lieferverträge (netto)
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Energieausweisrechner
Die Energieeffizienzklasse in Energieausweisen für Wohngebäude wird auf Basis des sog. Endenergieverbrauchs berechnet. Dieser fällt bei Strom nur etwa halb so hoch aus wie der sog. Primärenergieverbrauch. Der Grund: Beim Endenergieverbrauch zählt nur die Energie, die im Gebäude selbst verbraucht wird, und zwar fossile und erneuerbare Energie gleichermaßen. Beim Primärenergieverbrauch zählt nur der fossile Energieverbrauch, und zwar auch der, der vorher z. B. im Kraftwerk anfällt. Strom kostet aber mindestens 4-mal so viel wie Pellets. Auch Fernwärme wird von den Energieeffizienzklassen für Wohngebäude begünstigt.
Sie können sich daher nicht auf die Energieeffizienzklasse des Energieausweises verlassen, wenn Sie bei Bau, Miete oder Kauf einer Wohnung oder eines Hauses niedrige Heizkosten erreichen wollen. Rechnen Sie daher genau nach, welche Heizkosten Sie bei der angebotenen Immobilie erwarten können! Klicken Sie unten auf „Energieausweisrechner" um direkt zum Rechner zu gelangen. Geben Sie dann einfach die Daten des Energieausweises des Wohngebäudes ein:

Folgende Daten des Energieausweises müssen eingegeben werden:  Gebäudenutzfläche, wesentlicher Energieträger für Heizung und Warmwasser, Endenergiebedarf und Primärenergiebedarf. Die Preise der Energieträger können Sie auf Basis der Preise Ihres Anbieters anpassen. Hinweise zur Nutzung: Der DEPI-Energieausweisrechner kann nur mit den Angaben eines vorliegenden Energieausweises verwendet werden. Mit frei gewählten Werten ergibt er keine korrekten Ergebnisse. Der Energieausweis-Rechner kann sowohl für Energieausweise genutzt werden, die seit dem 1. Mai 2014 erstellt wurden und damit die Energieeffizienzklasse bereits enthalten, als auch für ältere Energieausweise, die seit 2007 ausgestellt wurden und die Energieeffizienzklasse noch nicht enthalten. Für ältere Energieausweise kann er leider nicht genutzt werden. Bei einigen Varianten von Energieausweisen kann der Rechner nur für Wohngebäude genutzt werden, die ausschließlich einen Energieträger einsetzen. Bei Wohngebäuden, die mehrere Energieträger einsetzen, kann er nur in bestimmten Fällen genutzt werden. Ob Ihr Ausweis nutzbar ist, ermittelt der Rechner bei der Eingabe anhand der Daten Ihres Energieausweises.