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Pelletlager


Die folgenden Inhalte bieten nur einen allgemeinen Überblick zum Thema Lagerung von Holzpellets. Ausführliche Informationen inklusive Praxisbeispielen und Grafiken erhalten Sie in der Broschüre "Lagerung von Holzpellets".

Planung
Pelletkessel gibt es seit etwa 20 Jahren. In dieser Zeit hat eine Vielzahl von Innovationen den Stand der Technik und das Wissen um die qualitätsschonende und sichere Lagerung von Holzpellets vorangebracht. Das wichtigste vorweg: In aller Regel findet sich immer ein Platz für das Pelletlager – sei es klassisch im Keller, auf dem Dachboden, unter dem Carport oder unterirdisch im Vorgarten. Hier finden Sie einen ersten Überblick, was bei der Planung eines Pelletlagers beachtet werden muss.
Die Planung eines Pelletlagers ist etwas für Fachleute! Eine kompetente Beratung zu Pelletlagern bieten die vom DEPI geschulten Heizungsbauer mit dem Siegel „Pelletfachbetrieb“. Die fachgerechte Planung und Ausführung des Pelletlagers ist entscheidend für einen dauerhaft störungsfreien, effizienten und emissionsarmen Betrieb der Pelletheizung.
Das Lager sollte
  • die richtige Größe haben
  • gut für Lieferanten und Installateure zugänglich
  • nach dem Prinzip der kurzen Wege (vom Tankwagen zum Lager, vom Lager zum Kessel) gestaltet sein
  • Geeignete Befüll- und Austragungssysteme für eine möglichst schonende Förderung der Pellets haben
  • Anforderungen an Statik, Brandschutz und Belüftung berücksichtigen
Größe
Für kleine und mittlere Pelletheizungen (bis ca. 75 kW Kesselleistung) sollte das Pelletlager so ausgelegt werden, dass es einen kompletten Jahresbedarf an Pellets fasst. Damit wird die Anzahl der Anlieferungen reduziert und man kann den üblicherweise günstigen Sommerpreis nutzen. Die Größe des benötigten Lagerraums hängt vom Wärmebedarf des Gebäudes ab. Wenn die Heizung von Öl auf Pellets umgerüstet wird, lässt sich der Pelletbedarf leicht aus dem bisherigen Ölverbrauch abschätzen. In der Regel reicht der Raum, in dem früher der Öltank war, für das neue Pelletlager aus.
Wärmebedarf im Jahr8.000 kWh15.000 kWh30.000 kWh100.000 kWh
Heizölverbrauch im Jahr1.000 l1.875 l3.750 l12.500 l
Jahresbedarf Pellets2.000 kg3.750 kg7.500 kg25.000 kg
Benötigtes Lagervolumen3,6 m36,8m313,5m345 m3
Empfohlene Raumgröße für Schrägbodenlager (2m Raumhöhe)3 m25 m210 m234 m2
Abschätzung der Lagergröße für Pelletheizungen (Annahmen: Schüttdichte der Pellets von 650 kg/m3, Jahresnutzungsgrad der Heizung von 0,8)
Lage und Zugänglichkeit
Pelletlager sollten nach dem Prinzip der kurzen Wege geplant werden. Damit ist gemeint, dass sowohl die Strecke vom Lieferfahrzeug ins Lager als auch der Austragungsweg vom Lager zum Kessel so kurz (und gerade) wie möglich gehalten werden. So wird die Entstehung von Staub und Feinanteil vermindert.
Folgende Anforderungen sind bei der Planung zu beachten:
  • Geeigneter Stellplatz für das Lieferfahrzeug (Tankwagen): belastbar bis 10 t Achslast, kein oder nur geringes Gefälle, keine Blockade des fließenden Verkehrs.
  • Der Zufahrtsweg muss für Lieferfahrzeuge hinsichtlich des Gewichts und Wenderadius geeignet sein – in der Regel sind eine Straßenbreite von mindestens 3 m und eine Durchfahrtshöhe von 4 m erforderlich.
  • Das Einblasen von 6 Tonnen Pellets dauert ca. eine halbe Stunde. In dieser Zeit laufen sowohl der Motor des Lkw als auch der Kompressor. Deshalb sollten Lärmschutzaspekte beim Stellplatz des Lieferfahrzeugs einbezogen werden, vor allem in der Nähe sensibler Objekte wie Wohnanlagen und Krankenhäusern. Einblas- und Absaugstutzen sollten ins Freie geführt werden – vorzugsweise sollte der Lagerraum deshalb an eine Außenmauer grenzen. Bei Silos können hierfür fest installierte Befüllleitungen genutzt werden.
  • Der Absaugventilator benötigt einen Stromanschluss (230 Volt, 16 Ampere). Dieser sollte in der Nähe des Absaugstutzens vorgesehen und für den Pelletlieferanten zugänglich gemacht werden.
  • Die Befüllkupplungen sollten maximal auf 2 m Höhe angebracht werden, damit ein gefahrloses Ankoppeln der Befüllschläuche erfolgen kann. Ist das nicht möglich, ist ein sicherer Zugang durch Podeste, Rampen oder eine außenliegende Zuleitung zu gewährleisten.
  • Befüllkupplungen in Lichtschächten sollten 45 ° nach oben geneigt sein. Der Abstand der Kupplung zur Geländeoberkante darf höchstens 30 cm betragen. Auf eine ausreichende Montagefreiheit ist zu achten.
  • Bei nicht nach außen geführten Befüllkupplungen sollte ein Arbeitsraum von mindestens 50 cm um die Befüllkupplung herum freigehalten werden, um dem Lieferanten ein An- und Abkoppeln der Schläuche zu ermöglichen.
  • Hindernisse (Zäune, Blumenbeete) im Schlauchweg vom Fahrzeugstellplatz zur Befüllkupplung sind zu vermeiden.

Lieferterminrechner
Tool zur Berechnung des nächsten optimalen Liefertermins
Dieses Tool ermöglicht es, den nächsten Liefertermin abzuschätzen. Tragen Sie Ihre Lieferhistorie in den Lieferterminrechner ein: Benötigt werden die letzten vier aufeinanderfolgenden Pelletlieferungen sowie die Postleitzahl für die Zuordnung zu einer Wetterstation. Die Angaben sind also anonym: Weder eine Straße noch der Kundenname werden benötigt!
Zum Lieferterminrechner beim DEPV
Befüllsysteme
Das Befüllsystem hat die Aufgabe, einen qualitätsschonenden und sicheren Transport der Pellets vom Einblasstutzen bis in das Lager zu gewährleisten. Damit Holzpellets schonend eingeblasen werden, sollten die Befüllleitungen möglichst kurz sein und wenige Richtungsänderungen aufweisen. Einschließlich der notwendigen Schlauchverbindung zum Stellplatz des Lieferfahrzeugs sollte die Einblasstrecke nicht länger als 30 Meter sein.
Die Anschlusskupplungen des Befüllsystems sollten vorzugsweise unter Verwendung fest installierter Befüllleitungen nach außen gelegt werden. Wenn dies nicht möglich ist, sollten die Kupplungen in der Nähe eines geeigneten Zugangs (Kellerfenster, Tür) sein. Dabei ist auf eine ausreichende Montagefreiheit zum Anschluss der Befüll- und Absaugschläuche zu achten. Für unbedingt erforderliche Richtungsänderungen sollten nur Bögen mit mindestens 30 cm (3D oder 5D) Krümmungsradius und einer nachfolgenden Beruhigungsstrecke von mindestens 50 cm Länge verwendet werden. Durch die Fliehkräfte werden die Pellets in Bögen nach außen gedrückt und können sowohl aneinander als auch an die Wand stoßen – damit entstehen Feinanteil und Staub.
In Lagerräumen sind die Stutzen in einem Abstand von ca. 15 bis 25 cm (gemessen zwischen Decke und Oberkante der Befüllleitung) unter der Lagerraumdecke anzubringen. Nach maximal 50 cm freier Rohrlänge muss eine Rohrschelle zur Befestigung der Einblasleitung folgen.
Bauarten
Während in der Vergangenheit überwiegend Kellerräume zum Lager umgebaut wurden – oft in Eigenregie des Heizungsbetreibers, werden heute zunehmend vorgefertigte Lager zur freien Aufstellung oder erdvergrabene Lager eingesetzt. Diese sind in verschiedenen Ausführungen für den Innen- und Außenbereich erhältlich:
  • Luftdurchlässige Gewebesilos und luftundurchlässige Kunststoff- oder Metallsilos zur Aufstellung im Innenbereich
  • Silos für die Außenaufstellung und erdvergrabene Lager aus Kunststoff oder Beton
Für den Innenbereich eignen sich luftdurchlässige Gewebesilos und luftundurchlässige Fertiglager aus Kunststoff. Bei diesen Lagertypen werden die Befüllleitungen nach außen geführt. Bei luftdurchlässigen Gewebesilos wird die Luft während der Befüllung nicht abgesaugt. Deshalb muss der Aufstellraum des Silos über geeignete Lüftungsöffnungen ins Freie verfügen, damit die Förderluft entweichen kann. Dagegen wird bei luftundurchlässigen Lagern die Luft während des Befüllvorgangs über den Absaugstutzen des Lagers abgesaugt. Fertiglager bieten eine gut geplante, komplette Lagerlösung einschließlich fachgerechter Befüll- und Austragssysteme. Sie eignen sich besonders bei feuchten Kellerräumen.
Die Vorteile von ausgebauten Lagerräumen liegen in der guten Raumausnutzung, der Möglichkeit kostensenkender Eigenleistungen und der guten Zugänglichkeit der Befüll- und Absaugstutzen bei Lagerräumen mit Außenwänden. Das Risiko von Fehlplanungen oder mangelhafter Bauausführung ist wesentlich höher als bei vorgefertigten Lagern.
Wichtig: Wird ein Kellerraum als Lager genutzt, ist das Anbringen einer freischwingenden Prallschutzmatte empfehlenswert. Diese wird in einem Abstand von 20 bis 30 Zentimeter von der Wand an der Decke befestigt, damit die Pellets beim Einblasen vom Silofahrzeug nicht auf die Rückwand des Lagers aufschlagen und zerbröseln. Die Matte besteht aus abriebfesten Kunststoff und ist montagebereit beim Kessellieferanten erhältlich.
Das DEPI empfiehlt für den Privatkundenbereich die Verwendung von vorgefertigten Lagern. Lagerräume sollten grundsätzlich von Fachleuten geplant, errichtet und ausgestattet werden.
Austrags- und Fördersysteme
Als Austragungs- und Fördersystem werden die technischen Einrichtungen bezeichnet, die die Pellets im Lager aufnehmen und mechanisch oder pneumatisch zum Heizkessel transportieren. Sie sollten die Pellets störungsarm und möglichst schonend befördern und von außerhalb des Lagers zugänglich sein, um eine Störungsbehebung auch bei gefülltem Lager zu ermöglichen. Austragungssysteme sollten sich und die geförderten Pellets im Normalbetrieb nicht über Temperaturen von 60 °C erwärmen und auch bei Störungen keine Entzündungsquelle darstellen.
Die Wahl des Austragungssystems richtet sich dabei nach der Art des Pelletlagers und dem Standort des Kessels. Die am häufigsten genutzten Systeme sind:
  • Mechanisches Austrags- und Fördersystem mittels einer Förderschnecke
  • Pneumatische Systeme, die die Pellets mittels einem beweglichem Saugkopf von oben oder mittels ein oder mehrerer fest installierter Saugsonden von unten aufnehmen
  • Pneumatisch-mechanische Kombinationssysteme, bei denen eine Austragsschnecke mit einer Saugförderung zum Kessel kombiniert wird

Statische Anforderungen
Ein Pelletlager muss so ausgelegt werden, dass es sowohl dem Gewichtsdruck der Pellets auf Boden und Wände als auch den beim Einblasen entstehenden Über- und Unterdrücken auf alle Umschließungsflächen widerstehen kann.
Wie bei jeder Schüttung wirkt die Gewichtskraft der Pellets nicht nur senkrecht nach unten (auf den Boden) sondern auf Grund der inneren Reibung auch in horizontaler Richtung auf die Seitenwände. Um die Druckbelastung auf Wände und Boden berechnen zu können, müssen das Schüttgewicht der Pellets, die maximale Füllhöhe und der Winkel der inneren Reibung bekannt sein. Zusätzlich ist für den Einblasvorgang ein maximaler Überdruck von 0,03 bar zu berücksichtigen. Das Lager (Ausnahme: Silos aus luftdurchlässigem Gewebe) muss außerdem beständig gegen den beim Einblasen auftretenden Unterdruck sein.
Lagerbelüftung
Holzpellets können Kohlenmonoxid (CO) freisetzen, ein farb-, geruch- und geschmackloses, nicht reizendes toxisches Gas. Die Freisetzung flüchtiger Kohlenwasserstoffe (VOC) kann Gerüche verursachen.
Durch eine ständige Belüftung kann das Pelletlager aber gefahrlos betreten werden. Die Luftzufuhr kann mit belüftenden Deckeln erfolgen. Diese werden sowohl am Befüll- als auch am Absaugstutzen angebracht. Wichtig ist, das Pelletlager vor dem Betreten mindestens 15 Minuten quer zu lüften. Das Pelletlager sollte in allen Fällen nur in Begleitung einer zweiten Person, die sich zur Sicherung außerhalb des Gefahrenbereichs aufhält, betreten werden. Das Pelletlager sollte vier Wochen nach der Befüllung nicht betreten werden. Wenn dies doch notwendig sein sollte, muss vorher der CO-Gehalt gemessen werden, z. B. mit einem mobilen CO-Warngerät. Fasst das Pelletlager mehr als 15 Tonnen oder ist es ein erdvergrabenes Lager, darf es grundsätzlich nur mit einem CO-Warngerät am Körper betreten werden.
Aufkleber mit diesen Sicherheitshinweisen sollten gut sichtbar am Zugang zum Lager angebracht werden. Sie können diese Aufkleber kostenlos im DEPI-Shop bestellen. Die DIN EN ISO 20023 und die VDI-Richtlinie 3464 regelt die Belüftung von Pelletlagern. Details zum sicheren Umgang mit Pelletlagern finden Sie beim DEPV.
Brandschutzanforderungen
Die Anforderungen an den Brandschutz bei der Lagerung von Holzpellets werden in jedem Bundesland durch eine Landesfeuerungsverordnung festgelegt, die sich an der deutschen Musterfeuerungsverordnung (M-FeuV) orientieren. Für die Lagerung von Pellets ist eine festgelegte Grenze von 6,5 Tonnen definiert, wird diese unterschritten muss kein besonderer Brennstofflagerraum vorhanden sein. Die M-FeuV und die in den verschiedenen Bundesländern gültigen Landesverordnungen sind im Internet zu finden oder beim jeweiligen Landesinnungsverband der Schornsteinfeger zu erfragen.
Lagermenge < 6,5 t*Lagermenge ≥ 6,5 t*
Keine Brandschutzanforderungen Wände und Decken F90, außer Trennwände zum Heizraum
Öffnungen in Decken und Wänden mind. feuerhemmende und selbstschließende Abschlüsse, soweit sie nicht unmittelbar ins Freie münden
Türen T30 soweit sie nicht ins Freie oder den Heizraum münden
Anforderungen an den Brandschutz bei der Pelletlagerung

Lagerung von Sackware
Pelletsäcke sollte trocken und vor UV-Strahlung geschützt gelagert werden, z. B. in einem gut belüfteten Raum in Keller, in der Garage oder in Schuppen. Die Pellets dürfen nicht mit feuchten Wänden oder Böden in Berührung kommen. Es empfiehlt sich, die Sackware auf Paletten zu lagern. Es sollten nur einzelne Säcke geöffnet werden, die unmittelbar für den Verbrauch bestimmt sind. So sind als Sackware verpackte Pellets hinsichtlich der Emissionen durch Freisetzung unbedenklich.
Lagerkonfigurator