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progres.nrw ohne Änderungen in das Jahr 2020 gestartet
Weiterhin Förderung von Holzpelletheizungen + Solar

Berlin
, 13.02.2020
Die neue Förderperiode von progres.nrw: Markteinführung ist gestartet. Förderanträge können bis 20. November 2020 gestellt werden. Die Förderrichtlinie weist im Bereich moderne Holzbrennstoffe keine Änderungen auf: Es sind demnach weiterhin Pelletheizungen nur in Kombination mit einer Solaranlage förderfähig. Gleiches gilt für wasserführende Pelletöfen, Kombikessel und Hackschnitzelkessel.
  • Förderbedingungen:
Förderfähig sind Biomasseanlagen in Verbindung mit einer thermischen Solaranlage
Gefördert werden:
  • Pelletkessel mit Brennwerttechnik mit 2.000 €
  • Pelletkessel mit 1.750 €
  • Kombikessel (Hybridkessel) mit 1.250 €
  • Holzhackschnitzelkessel mit 1.250 €
  • Pelletofen mit 750 €
  • Partikelabschneider mit 250 €

Es gilt:
  • Je Gebäude und Standort kann nur eine Anlage beantragt und gefördert werden.
  • Die Anlagen müssen als einzige Hauptheizung dienen, sie müssen wassergeführt und mit einem ausreichend großen Speicher (30l/kW) verbunden werden.
  • Antragsberechtigte Anlagen sind der BAFA-Liste zu entnehmen.
Achtung: Abweichend vom MAP darf bei progres.nrw mit der Maßnahme erst begonnen werden, wenn über den Förderantrag entschieden ist. Der Antrag soll in elektronischer Form bei der Bezirksregierung Arnsberg gestellt werden. Ebenso sollen die im Antragsformular genannten Unterlagen direkt mit dem Antragsformular hochgeladen werden.
Weitere Informationen bei der Bezirksregierung Arnsberg