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Bis zu 45 % für neue Pelletfeuerung!
BAFA-Teil des MAP ändert sich 2020

Berlin
, 02.01.2020
Seit 01. Januar 2020 gelten neue, deutlich attraktivere Förderkonditionen im BAFA-Teil des Marktanreizprogramms (MAP).
  • Umstellung auf prozentuale Zuschüsse im Bestand und Neubau (Förderung im Neubau weiterhin nur für Anlagen mit Brennwerttechnik oder Partikelabscheider) - Holzzentralheizung oder wasserführender Pelletkaminofen: 35 % - Bei Austausch alter Ölheizung: 45 % - Solaranlagen: 30 % - Holzzentralheizung oder wasserführender Pelletkaminofen in Kombination mit förderfähiger Solarthermieanlage: 35 % bzw. 45 % (Austausch Ölheizung) - Holzzentralheizung oder wasserführender Pelletkaminofen mit Gasbrennwert als Hybridanlage: Wenn deren thermische Leistung mindestens 25 % der Gebäudeheizlast erneuerbar abdeckt, werden alle Anlagenteile dieser Gas-Hybridheizung mit 30 % der förderfähigen Kosten gefördert
  • Fördersätze beziehen sich auf die förderfähigen Kosten, die bei Wohngebäuden bei max. 50.000 € (brutto) pro Wohneinheit und bei Nichtwohngebäuden bei max. 3,5 Mio. € (brutto) gekappt werden.
  • Investitionssumme umfasst mit dem Heizungstausch verbundene Maßnahmen und Gerätschaften wie Pufferspeicher, Transportsysteme, Schornsteinsanierung, Heizkörpereinbau.
  • Keine 100 kW-Grenze mehr: Es werden ab 2020 im BAFA-Teil auch größere Anlagen gefördert.
  • KfW-Teil des MAP (Anlagen > größer 100 kW) läuft 2020 weiter. BAFA-Förderung aber in der Regel finanziell attraktiver. Ausnahmen: Mit Holz befeuerte KWK-Anlagen und Neuanlagen größer 100 kW ohne Partikelabscheider oder Brennwerttechnik.
  • APEE-Zusatzbonus entfällt im BAFA-Teil des MAP, im KfW-Teil gibt es ihn 2020 noch (von 20 % auf 30 % erhöht).
Alterantiv können selbstnutzende Gebäudeeigentümer ab 2021 auch die neue Steuerförderung in Höhe von 20 % der förderfähigen Kosten für alle seit 2020 installierten und im MAP förderfähigen Holzfeuerungen in Anspruch nehmen. Die Steuerförderung wird allerdings nur für diejenigen Heizungsmodernisierer eine attraktive Option sein, die es versäumt haben, ihren Förderantrag rechtzeitig vor der Auftragsvergabe für die neue Holzfeuerung beim BAFA einzureichen.
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