Förderprogramm | Was wird gefördert? | Wer wird gefördert? | Wie wird gefördert? | Webseite |
---|---|---|---|---|
Klimaschutz-Plus | Nichtwohngebäude: Holzpelletheizungen oder Holzhackschnitzelheizungen zur Wärmeversorgung | Natürliche Personen, Kommunen, kommunale Stiftungen des öffentlichen Rechts, kommunale Unternehmen, kirchliche Organisationen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Träger von Krankenhäusern und Heimen, Anstalten des öffentlichen Rechts, gemeinnützige Stiftungen und Vereine sowie Contractoren | 50 € pro vermiedener Tonne CO2-Äquivalent (nachzuweisen für die anrechenbare Lebensdauer der Anlage), bis max. 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben | https://um.baden-wuerttemberg.de/de/klima/informieren-beraten-foerdern/klimaschutz-plus/ |
Kombi-Darlehen Wohnen mit Klimaprämie | Neubau oder Kauf (mit ggf. anschließender energetischer Modernisierung oder Umbau) sowie energetische Sanierung von Wohnimmobilien, wenn das Vorhaben gleichzeitig durch die BEG-WG oder BEG-EM-WG gefördert wird. BEG-Förderung als Kredit oder Zuschuss möglich. | Natürliche Personen, die die förderfähige Investition vornehmen und in einer der geförderten Wohneinheit wohnen (gemeldeter Erstwohnsitz) | Darlehen mit tilgungsfreien Jahren bis zu 100 % der förderfähigen Kosten (pro Wohneinheit: mind. 5.000 €, max. 200.000 €) | https://www.l-bank.info/fuer-die-presse/presseinformationen/2021/pi2021_28_energieeffizienz.html |
Kombi-Darlehen Mittelstand mit Klimaprämie | Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung, wie Einbau von Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heiztechnik) und Heizungsoptimierung, wenn das Vorhaben gleichzeitig durch die BEG-NWG oder BEG-EM-NWG gefördert wird. BEG-Förderung als Kredit oder Zuschuss möglich. | Gewerbliche Unternehmen und Freiberufler | Zinsvergünstigtes Darlehen (KMU erhalten für bestimmte Vorhaben zusätzlichen Tilgungszuschuss – Klimaprämie) | https://www.l-bank.info/fuer-die-presse/presseinformationen/2021/pi2021_28_energieeffizienz.html |
Wohnen mit Zukunft: Erneuerbare Energien | Einbau von heiztechnischen Anlagen in selbstgenutzten privaten Wohnhäusern | Privatpersonen, die ein Haus besitzen, bauen oder kaufen und dieses selbst nutzen | Zinsvergünstigtes Darlehen | www.l-bank.de |
Finanzierung von Wohnungseigentümergemeinschaften | Energetische Modernisierung von Wohngebäuden zu einem KfW-Effizienzhaus | Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) | Zinsvergünstigtes Darlehen mit Tilgungszuschuss in Verbindung mit einem KfW-Kredit aus dem Programm "Energieeffizient Sanieren" | www.l-bank.de |
Investitionsförderung zur Errichtung oder Erweiterung von energieeffizienten Wärmenetzen | Errichtung oder Erweiterung von Wärmenetzen einschließlich integrierter Anlagen zur Wärmeerzeugung aus regenerativen Energien, KWK-Anlagen und industrieller/gewerblicher Abwärme | Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, natürliche/juristische Personen/Personengesellschaften des privaten Recht, Kommunen und deren Verbände, sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts | Kumulierbarer Zuschuss (max. 200.000 € (mit Boni ggf. 400.000 €) von 20 % der förderfähigen Kosten, bei Holzfeuerungen: Mehrkosten ggü. konventioneller Anlage, jährlicher Antragsschluss zu beachten | www.um.baden-wuerttemberg.de/de/service/foerderprogramme |
Förderprogramm | Was wird gefördert? | Wer wird gefördert? | Wie wird gefördert? | Webseite |
---|---|---|---|---|
BioWärme Bayern | Automatisch beschickte Biomasseheizanlagen (ab 60 kW) | Natürliche und juristische Personen, Personengesellschaften, kirchliche Einrichtungen und juristische Personen des öffentlichen Rechts | Bis zu 30 % der zuwendungsfähigen Investitionsmehrkosten, bei mittleren Unternehmen bis zu 35 %, bei kleinen Unternehmen bis zu 40 %; 10 % Fuel-Switch-Bonus; 5 % Bonus bei Abgaswärmeübertrager oder Abgaskondensationsanlage; weiterer Bonus von 10 % bei Kombination mit Solarthermie oder Wärmepumpe möglich; Kumulierung mit anderen Fördermitteln bis zu 45 %, bei mittleren Unternehmen bis zu 55 %, bei kleinen Unternehmen bis zu 65 %; Förderobergrenze Biomasseheizwerke: 350.000 € | www.tfz.bayern.de |
BioWärme Bayern – zugehörige Wärmenetze | Wärmenetz, das im Zusammenhang mit einer Neuinvestition in ein Biomasseheizwerk steht (Förderung muss über BioWärme Bayern erfolgreich beantragt sein) | Natürliche und juristische Personen, Personengesellschaften, kirchliche Einrichtungen und juristische Personen des öffentlichen Rechts | Max. 100 € pro Meter neu errichteter Wärmetrasse; 1.800 € je Hausübergabestation für Bestandsgebäude; Förderobergrenze zugehöriges Wärmenetz: 100.000 €. | www.tfz.bayern.de |
Energiekredit/Energiekredit Plus | Investitionen, die zu einer Energieeinsparung von mindestens 10 % führen oder zur Steigerung der Energieeffizienz, die zu Energieeinsparungen von mind. 30 % führen | Kleine und mittlere Unternehmen und Freiberufler | Zinsgünstiges Darlehen | www.lfa.de |
Förderprogramm | Was wird gefördert? | Wer wird gefördert? | Wie wird gefördert? | Webseite |
---|---|---|---|---|
IBB Wohnraum Modernisieren | Verbesserung der Energieeffizienz, z. B. Erneuerung der Heizungstechnik einschließlich der unmittelbar dadurch veranlassten Maßnahmen | Kommunale und private Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften, Vermieter und Investoren, Contracting-Geber, selbstnutzende Eigentümer | Zinsgünstiger Kredit | www.ibb.de |
IBB Energetische Gebäudesanierung | Komplettsanierung zum KfW-Effizienzhaus, Kauf einer frisch sanierten Wohnimmobilie, Sanierung eines Baudenkmals | Kommunale und private Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften, Vermieter und Investoren | Zinsgünstiger Kredit mit Tilgungszuschüssen | www.ibb.de |
Berliner Heizungsaustauschprogramm (HeiztauschPLUS) | Modul 1: Gebäudeindividueller Sanierungsfahrplan | Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern (EZFH), Eigentümer von Wohngebäuden mit max. 20 Wohneinheiten (auch WEG) und Contractoren | Modul 1: Zuschuss von 500 € für Eigentümer von EZFH, 750 € für Wohngebäude mit max. 20 Wohnungen oder WEG | www.heiztauschplus.de |
Modul 2: Heizungsaustausch: Austausch von Ölkesseln, Gaskesseln (nicht Brennwerttechnik) und Kohleöfen durch Holzpellet- und Hackschnitzelkessel oder Mini-KWK-Anlagen (bis 20 kWel) | Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern (EZFH), Eigentümer von Wohngebäuden mit max. 20 Wohneinheiten (auch WEG) und Contractoren | Modul 2: Zuschuss von 3.500 € für Holzpellet- und Hackschnitzelkessel und Mini-KWK-Anlagen, bei Kombination mit Solarthermie plus 500 € (nur Brauchwassererwärmung) oder 1.000 € (Heizungsunterstützung) | www.heiztauschplus.de | |
Modul 3: Effiziente GebäudePLUS | Austausch der Heizungsanlage (sofern sie älter als zehn Jahre ist), wenn verbunden mit einer Optimierung des gesamten Heizungsverteilsystems (inkl. Durchführung hydraulischer Abgleich) | Kommunale und private Wohnungsunternehmen, Wohnungsbaugenossenschaften, Vermieter und Investoren, WEG, selbstnutzende Wohneigentümer, Vereine, Stiftungen sowie mildtätige und kirchliche Einrichtungen etwa für Wohn-, Alten und Pflegeheime | www.ibb.de |
Förderprogramm | Was wird gefördert? | Wer wird gefördert? | Wie wird gefördert? | Webseite |
---|---|---|---|---|
Brandenburg-Kredit Energieeffizienter Wohnungsbau | Besonders energieeffiziente Maßnahmen der Sanierung bzw. des Neubaus von Mietwohnraum zur Erreichung eines KfW-Effizienzhausniveaus | Kommunale Wohnungsgesellschaften, Wohnungsgenossenschaften, private Investoren der Wohnungswirtschaft | Tilgungszuschuss in Kombination mit den KfW-Programmen "Energieeffizient Sanieren" und "Energieeffizient Bauen" | www.ilb.de |
Brandenburg-Kredit für Kommunen | Erneuerung der Heizungsanlage nach KfW-Programm Nr. 152 (u.a. energetische Gebäudesanierung) | Kommunen und deren Zweckverbände | Wahlweise Annuitätendarlehen, Ratendarlehen oder endfälliges Darlehen | www.ilb.de |
Wohneigentum – Nachhaltige Modernisierung/Instandsetzung | Energetische Modernisierung und Instandsetzung von Gebäuden in innerstädtischen Sanierungs- oder Entwicklungsgebieten oder in „Vorranggebieten Wohnen" und „Konsolidierungsgebieten der Wohnraumförderung" | Private Haushalte als selbstnutzende Wohnungseigentümer innerhalb bestimmter Einkommensgrenzen | Zinsfreies Darlehen | www.ilb.de |
Förderprogramm | Was wird gefördert? | Wer wird gefördert? | Wie wird gefördert? | Webseite |
---|---|---|---|---|
Ersatz von Ölheizkesseln | Austausch von Ölheizkesseln durch Pellet- oder Hackschnitzelkessel mit Partikelabscheidung (Nennwärmeleistung bis 100 kW) in Kombination mit der BEG | Privatpersonen als Gebäudeeigentümer, Mieter und Pächter sowie Wärmecontractoren | Zuschüsse in Höhe von bis zu 100 % der BAFA-Förderung | www.bauumwelt.bremen.de |
Förderprogramm | Was wird gefördert? | Wer wird gefördert? | Wie wird gefördert? | Webseite |
---|---|---|---|---|
Erneuerbare Wärme | U.a. Pellet- und Hackschnitzelfeuerungen ab 100 kW im Gebäudebestand | Grundeigentümer, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Organisationen sowie Contractoren | Zuschuss von 45 € je kW Nennwärmeleistung für Feuerungsanlagen > 100 bis 500 kW; ansonsten Festlegung der Höhe des Zuschusses im Einzelfall | www.ifbhh.de |
Förderprogramm | Was wird gefördert? | Wer wird gefördert? | Wie wird gefördert? | Webseite |
---|---|---|---|---|
Förderung der energetischen und stofflichen Nutzung nachwachsender Rohstoffe | U.a. Holzzentralheizungen ab 30 kW (inkl. Investitionen in Brennstofflager, Einbindung, Pufferspeicher, bauliche Maßnahmen, Planungskosten, Anschluss an Nahwärmenetz) | natürliche und juristische Personen und kommunale Träger der Investitionsmaßnahme | Pelletkessel 30 - 100 kW: 80 €/kW, Hackschnitzelkessel 30 - 100 kW: 3.500 €, Scheitholzkessel 30 - 100 kW: 2.000 €, Pellet-/Hackschnitzelkessel ab 101 kW: 30 % (Privat) und 40 % (kommunale Träger) der zuwendungsfähigen Ausgaben (Zuwendungshöchstbetrag 200.000 €) | umwelt.hessen.de |
Energetische Modernisierung bei WEG | Energetische Modernisierung von Wohngebäuden zu einem KfW-Effizienzhaus | Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) | Darlehen als Verbandskredit, Bürgschaft in Verbindung mit einem weitergeleiteten KfW-Kredit aus dem Programm "Energieeffizient Sanieren" | www.wibank.de |
Hessisches Programm Energieeffizienz | Energetische Modernisierung von Mietwohngebäuden (mind. KfW-Effizienzhaus 115) und energieeffizienter Neubau von Mietwohnungen (mind. KfW-Effizienzhaus 55) | Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften, Gemeinden, Kreise, Gemeindeverbände, sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts und private Vermieter | Zusätzliche Tilgungszuschüsse zum KfW-Kredit (KfW-Programme "Energieeffizient Bauen" und "Energieeffizient Sanieren") | www.wibank.de |
Förderung der Energieeffizienz und Nutzung erneuerbarer Energien in den Kommunen | Investitionen zur Nutzung erneuerbarer Energien, wenn diese Investitionsvorhaben (Neu-, Erweiterungs- und Ersatzinvestitionen) deutlich über die gesetzlich geforderten Mindeststandards hinausgehen, und | Städte und Gemeinden, Landkreise und kommunale Zweckverbände | Zuschuss von 50 % der zuwendungsfähige Ausgaben (mind. 50.000 € für jedes Gebäude) | www.wibank.de |
Förderprogramm | Was wird gefördert? | Wer wird gefördert? | Wie wird gefördert? | Webseite |
---|---|---|---|---|
Klimaschutz-Projekte in wirtschaftlich tätigen Organisationen | investive Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien (u.a. Biomasse), wenn sie über den gesetzlichen Standard hinausgehen | Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, wirtschaftlich tätige Vereine, Verbände, Stiftungen, gemeinwohlorientierte Gesellschaften, Körperschaften und Anstalten öffentlichen Rechts sowie Contractoren | Zuschuss in Höhe von 30-50 % (je nach Unternehmensgröße) | www.lfi-mv.de |
Klimaschutz-Projekte in nicht wirtschaftlich tätigen Organisationen (Kommunen) | investive Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien (u.a. Biomasse), wenn sie über den gesetzlichen Standard hinausgehen | Nicht wirtschaftlich tätige Körperschaften und Anstalten öffentlichen Rechts (z. B. Kommunen, Kirchen), Vereine, Verbände und Stiftungen | Zuschuss in Höhe von 50-60 % | www.lfi-mv.de |
Regenerative Energieversorgung für Kommunen im Ländlichen Raum | Investitionen u.a. in die Wärmeerzeugung auf Basis von Biomasse (u.a. Holzpellets) | Kommunen und Gemeindeverbände bis 10.000 Einwohner | Zuschüsse in Höhe von effektiv 67,5 % | www.landesrecht-mv.de |
Förderprogramm | Was wird gefördert? | Wer wird gefördert? | Wie wird gefördert? | Webseite |
---|---|---|---|---|
Modernisierung von Mietwohnraum | Holzpellet- oder Holzheizung (mind. KfW-Effizienzhaus 100) | Investoren, die Mietwohnungen (Errichtung vor 01.02.2002) energetisch modernisieren | Zinsgünstiges Darlehen mit Tilgungszuschuss von 30 %, Finanzierung von 60 % bzw. 75 % der Gesamtkosten (einkommensabhängig) | www.nbank.de |
Landesbürgschaft WEG | Energetische Modernisierung von Wohngebäuden (u.a. Maßnahmen zur Nutzung Erneuerbarer Energien) | Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) | Bürgschaft für 80 % des Darlehensbetrags (max. 20.000 € pro Wohneinheit) | www.nbank.de |
Förderprogramm | Was wird gefördert? | Wer wird gefördert? | Wie wird gefördert? | Webseite |
---|---|---|---|---|
progres.nrw | Pellet-, Pelletbrennwert-, Kombi-, Hybrid- oder Holzhackschnitzel-, Scheitholzvergaser-kessel und wassergeführte Pellet- und Holzvergaseröfen in Kombination mit einer Solarthermieanlage (sofern in der BEG). Neubau: nur Pelletbrennwertkessel, wassergeführte Pellet- und Holzvergaseröfen förderfähig. | Privatpersonen, Freiberufler, Unternehmen, Gemeinden, WEG, Gemeindeverbände als Träger von Schulen, Kindergärten, wissenschaftlichen, sozialen, kulturellen, religiösen, karitativen oder sportlichen Einrichtungen | Zuschüsse: Pelletkessel mit Brennwerttechnik 2.000 €, Pelletkessel 1.750 €, Kombikessel (Hybridanlagen), Hackschnitzel- und Scheitholzvergaserkessel 1.000 €, wassergeführte Pellet- und Holzvergaseröfen 750 €, Solarthermieanlage 90 €/m² | www.progres.nrw.de |
NRW.BANK.Gebäudesanierung | Erneuerung von Heizungsanlagen oder deren Komponenten | Privatpersonen, die Investitionsmaßnahmen an selbst genutztem Wohneigentum (inkl. Zweifamilienhäusern) durchführen | Zinsgünstiges Darlehen | www.nrwbank.de |
Förderprogramm | Was wird gefördert? | Wer wird gefördert? | Wie wird gefördert? | Webseite |
---|---|---|---|---|
Förderung der Modernisierung von selbst genutztem Wohnraum | u.a. Bauliche Maßnahmen, die die Beheizung und Wassererwärmung durch die Nutzung erneuerbarer Energien ermöglichen | Eigentümer selbst genutzten Wohneigentums (mit Einkommensgrenze) | Darlehen mit 15 % Tilgungszuschuss (bei Unterschreitung der gesetzten Einkommensgrenze) | isb.rlp.de |
Förderung der Modernisierung vermieteten Wohnraums | u.a. Bauliche Maßnahmen, die die Beheizung und Wassererwärmung durch die Nutzung erneuerbarer Energien ermöglichen | Eigentümer von Mietwohnungen | Darlehen mit bis zu 45 % Tilgungszuschuss | isb.rlp.de |
Zukunftsfähige Energieinfrastruktur (ZEIS) | Errichtung von Biomassefeuerungsanlagen (inkl. Anlagen zur Brennstoffzuführung und -lagerung) mit Investitionskosten zwischen 100.000 € und 5 Mio. € | Kommunen, Zweckverbände, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, Eigengesellschaften kommunaler Gebietskörperschaften, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Genossenschaften | Zuschuss in Höhe von 20 % der zuwendungsfähigen Ausgaben | www.energieagentur.rlp.de |
Förderprogramm | Was wird gefördert? | Wer wird gefördert? | Wie wird gefördert? | Webseite |
---|---|---|---|---|
Saarländische Wohnraumförderung - Modernisierung von Mietwohnungen | Erneuerung der Heizungsanlagen zur Minderung des CO2- und SO2-Ausstoßes | Privatpersonen, Wohnungsgesellschaften | Darlehen in Höhe von max. 80 % der förderfähigen Kosten, max. 60.000 € je Wohnung | www.sikb.de |
Saarländische Wohnraumförderung - Modernisierung von selbst genutztem Wohneigentum | Erneuerung der Heizungsanlagen zur Minderung des CO2- und SO2-Ausstoßes | Privatpersonen | Darlehen in Höhe von max. 80 % der förderfähigen Kosten, max. 60.000 € je Wohnung | www.sikb.de |
Förderprogramm | Was wird gefördert? | Wer wird gefördert? | Wie wird gefördert? | Webseite |
---|
Förderprogramm | Was wird gefördert? | Wer wird gefördert? | Wie wird gefördert? | Webseite |
---|---|---|---|---|
Sachsen-Anhalt MODERN | Energieeffiziente Wohnraummodernisierung (inkl. Heizungsmodernisierung) | Privatpersonen, private/gewerbliche Vermieter und Wohnungsunternehmen | Darlehen bis zur vollen Höhe des Finanzierungsbedarfs; max. 50.000 € pro Wohneinheit je Programmteil | www.ib-sachsen-anhalt.de |
Sachsen-Anhalt STARK III plus EFRE | Eigentümer und Träger der förderfähigen öffentlichen Nichtwohngebäude | Zuschuss in Höhe von bis zu 90 % der förderfähigen Ausgaben | www.ib-sachsen-anhalt.de |
Förderprogramm | Was wird gefördert? | Wer wird gefördert? | Wie wird gefördert? | Webseite |
---|---|---|---|---|
Wohnraumförderung - Eigenwohnraum - Modernisieren und Sanieren - Modernisierungsdarlehen | U.a. Umstellung der Heizung auf Erneuerbare Energien | Eigentümer (natürliche Personen) von Eigenheimen (mit max. 2 Wohnungen) und eigengenutzten Eigentumswohnungen | Zinsgünstiges Darlehen | www.aufbaubank.de |