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Förderprogramme nach Bundesländern

Die Listen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihren Kommunen vor Ort, ob ähnliche Förderprogramme bestehen. Alle Angaben ohne Gewähr.

Baden-Württemberg

FörderprogrammWas wird gefördert?Wer wird gefördert?Wie wird gefördert?Webseite
Klimaschutz-PlusNichtwohngebäude: Holzpelletheizungen oder Holzhackschnitzelheizungen zur WärmeversorgungNatürliche Personen, Kommunen, kommunale Stiftungen des öffentlichen Rechts, kommunale Unternehmen, kirchliche Organisationen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Träger von Krankenhäusern und Heimen, Anstalten des öffentlichen Rechts, gemeinnützige Stiftungen und Vereine sowie Contractoren50 € pro vermiedener Tonne CO2-Äquivalent (nachzuweisen für die anrechenbare Lebensdauer der Anlage), bis max. 50 % der zuwendungsfähigen Ausgabenhttps://um.baden-wuerttemberg.de/de/klima/informieren-beraten-foerdern/klimaschutz-plus/
Kombi-Darlehen Wohnen mit KlimaprämieNeubau oder Kauf (mit ggf. anschließender energetischer Modernisierung oder Umbau) sowie energetische Sanierung von Wohnimmobilien oder Installation von Erneuerbaren Wärmeerzeugern, wenn das Vorhaben gleichzeitig durch die BEG WG oder BEG EM WG gefördert wird. BEG-Förderung als Kredit oder Zuschuss möglich.Natürliche Personen, die die förderfähige Investition vornehmen und in einer der geförderten Wohneinheit wohnen (gemeldeter Erstwohnsitz)Darlehen mit tilgungsfreien Jahren bis zu 100 % der förderfähigen Kosten (pro Wohneinheit: mind. 5.000 €, max. 200.000 €)https://www.l-bank.info/fuer-die-presse/presseinformationen/2021/pi2021_28_energieeffizienz.html
Kombi-Darlehen Mittelstand mit KlimaprämieEinzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung, wie Einbau von Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heiztechnik) und Heizungsoptimierung, wenn das Vorhaben gleichzeitig durch die BEG-NWG oder BEG-EM-NWG gefördert wird. BEG-Förderung als Kredit oder Zuschuss möglich.Natürliche und juristische Personen, rechtsfähige Personengesellschaften, Stiftungen des privaten RechtsZinsvergünstigtes Darlehen zwischen 10.000 € und 5 Mio. €https://www.l-bank.info/fuer-die-presse/presseinformationen/2021/pi2021_28_energieeffizienz.html
Wohnen mit Zukunft: Erneuerbare EnergienEinbau von heiztechnischen Anlagen in selbstgenutzten privaten WohnhäusernPrivatpersonen, die ein Haus besitzen, bauen oder kaufen und dieses selbst nutzenZinsvergünstigtes Darlehenwww.l-bank.de
Finanzierung von WohnungseigentümergemeinschaftenEnergetische Modernisierung von Wohngebäuden zu einem KfW-Effizienzhaus Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)Zinsvergünstigtes Darlehen mit Tilgungszuschuss in Verbindung mit einem KfW-Kredit aus dem Programm "Energieeffizient Sanieren"www.l-bank.de
Investitionsförderung zur Errichtung oder Erweiterung von energieeffizienten WärmenetzenErrichtung oder Erweiterung von Wärmenetzen einschließlich integrierter Anlagen zur Wärmeerzeugung aus regenerativen Energien, KWK-Anlagen und industrieller/gewerblicher AbwärmeUnternehmen der gewerblichen Wirtschaft, natürliche/juristische Personen/Personengesellschaften des privaten Recht, Kommunen und deren Verbände, sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen RechtsKumulierbarer Zuschuss (max. 200.000 € (mit Boni ggf. 400.000 €) von 20 % der förderfähigen Kosten, bei Holzfeuerungen: Mehrkosten ggü. konventioneller Anlage, jährlicher Antragsschluss zu beachtenwww.um.baden-wuerttemberg.de/de/service/foerderprogramme
weitere Informationen
Gemeinde Brühl: Umweltförderrichtlinien Zuschuss in Höhe von 10 % der BAFA-Fördersumme (Pelletheizung) und 30 % der nachgewiesenen Entsorgungskosten (Heizöltank)
Gemeinde Dauchingen: Umweltförderprogramm Zuschuss in Höhe von 500 € für eine Holzheizung
Gemeinde Mönsheim: CO2- und Energieeinsparung Zuschuss in Höhe von 500 €
Gemeinde Wiernsheim: Nutzung erneuerbarer Energien und zur Energieeffizienz 2.000 € für Pelletkessel und 1.000 € für Hackschnitzel- sowie Scheitholzvergaserkessel
Stadt Freiburg: Energiebewusst sanieren Pauschal max. 1.000 €, max. 20 % der Kosten
Stadt Stuttgart: Energiesparprogramm Umstellung auf Zentralheizung 1.500 €, Einbindung von Holzpellets 2.000 € (kumulierbar)
Stadt Stuttgart: Heizungstauschprogramm Zuschuss für Holzpelletanlagen: < 30 kW: 5.000 €, 30 - 40 kW: 7.500 €, > 40 - 50 kW: 10.000 €, > 50 kW: 25 %. Zusätzlich: Errichtung Pelletlager: 2.000 € Entsorgung Tankanlage: 500 €
Stadt Ulm: Ulmer Energieförderprogramm 2024 Wer wird gefördert? Gebäudeeigentümer oder Mieter von Gebäuden (natürliche und juristische Personen) Wie wird gefördert? Austausch Ölheizung: 5.000 € Zuschuss + 1.000 € für Einbau Solarthermie Austausch Gasheizung: 3.000 € Zuschuss + 1.000 € für Einbau Solarthermie Mehrfamilienhaus: Zuschuss je Etagenheizung, max. 12.000 €
Bayern
neu:
Förderprogramm: BioWärme Bayern – Anlagen Was wird gefördert? Kombinationsanlagen aus automatisch beschickten Biomasseheizanlagen (ab 60 kW), Abwärme, Umweltwärme oder/und Solarthermie, deren Wärme in ein Wärmenetz gespeist werden muss Wer wird gefördert? Natürliche und juristische Personen, Personengesellschaften, kirchliche Einrichtungen, juristische Personen des öffentlichen Rechts und KMU Wie wird gefördert? Höchstens 20 % der zuwendungsfähigen Investitionskosten, bei mittleren Unternehmen bis zu 25 %, bei kleinen Unternehmen bis zu 30 %; 10 % Fuel-Switch-Bonus; 5 % Bonus bei Abgaswärmeübertrager oder Abgaskondensationsanlage; Kumulierung mit anderen Fördermitteln möglich; Förderobergrenze Biomasseheizwerke: 350.000 € Weitere Informationen: www.tfz.bayern.de
Förderprogramm: BioWärme Bayern – Wärmenetze Was wird gefördert? Wärmenetz, das im Zusammenhang mit einer Neuinvestition in ein Biomasseheizwerk steht (Förderung muss über BioWärme Bayern erfolgreich beantragt sein) Wer wird gefördert? Natürliche und juristische Personen, Personengesellschaften, kirchliche Einrichtungen, juristische Personen des öffentlichen Rechts und KMU Wie wird gefördert? Max. 100 € pro Meter neu errichteter Wärmetrasse; 1.800 € je Hausübergabestation für Bestandsgebäude; Förderobergrenze zugehöriges Wärmenetz: 100.000 € Weitere Informationen: www.tfz.bayern.de
Förderprogramm: Energiekredit/Energiekredit Plus Was wird gefördert? Investitionen, die zu einer Energieeinsparung von mindestens 10 % führen oder zur Steigerung der Energieeffizienz, die zu Energieeinsparungen von mind. 30 % führen Wer wird gefördert? Kleine und mittlere Unternehmen und Freiberufler Wie wird gefördert? Zinsgünstiges Darlehen, kombinierbar mit anderen öffentlichen Finanzierungshilfen Weitere Informationen: www.lfa.de
aus technischen Gründen kann das Förderprogramm aus Bayern nicht aktualisiert werden. Daher ist die untenstehende Tabelle ungültig
FörderprogrammWas wird gefördert?Wer wird gefördert?Wie wird gefördert?Weitere Informationen
BioWärme Bayern – AnlagenKombinationsanlagen aus automatisch beschickten Biomasseheizanlagen (ab 60 kW), Abwärme, Umweltwärme oder/und Solarthermie, deren Wärme in ein Wärmenetz gespeist werden mussNatürliche und juristische Personen, Personengesellschaften, kirchliche Einrichtungen, juristische Personen des öffentlichen Rechts und KMUHöchstens 20 % der zuwendungsfähigen Investitionskosten, bei mittleren Unternehmen bis zu 25 %, bei kleinen Unternehmen bis zu 30 %; 10 % Fuel-Switch-Bonus; 5 % Bonus bei Abgaswärmeübertrager oder Abgaskondensationsanlage; Kumulierung mit anderen Fördermitteln möglich; Förderobergrenze Biomasseheizwerke: 350.000 €www.tfz.bayern.de
BioWärme Bayern – WärmenetzeWärmenetz, das im Zusammenhang mit einer Neuinvestition in ein Biomasseheizwerk steht (Förderung muss über BioWärme Bayern erfolgreich beantragt sein) Natürliche und juristische Personen, Personengesellschaften, kirchliche Einrichtungen, juristische Personen des öffentlichen Rechts und KMUMax. 100 € pro Meter neu errichteter Wärmetrasse; 1.800 € je Hausübergabestation für Bestandsgebäude; Förderobergrenze zugehöriges Wärmenetz: 100.000 €www.tfz.bayern.de
Energiekredit/Energiekredit PlusInvestitionen, die zu einer Energieeinsparung von mindestens 10 % führen oder zur Steigerung der Energieeffizienz, die zu Energieeinsparungen von mind. 30 % führenKleine und mittlere Unternehmen und FreiberuflerZinsgünstiges Darlehen, kombinierbar mit anderen öffentlichen Finanzierungshilfenwww.lfa.de

Gemeinde Hohenbrunn: Förderprogramm zur Energiewende und Klimaschutz Zuschuss in Höhe von 500 € Bestandsgebäude: 800 € + 100 €/lfm für Anschlusslänge > 10 m (max. 2.500 €) Neubau: 400 € + 50 €/lfm für Anschlusslänge > 10 m (max. 1.200 €) Kumulierbar mit BEG EM
Gemeinde Ismaning: Förderung von Energiespar- und Klimaschutzmaßnahmen Zuschuss in Höhe von 1.000 € plus 500 € für Elektrofilter
Gemeinde Putzbrunn: Förderprogramm zur Energieeinsparung Wer wird gefördert? Privatpersonen, WEG und Wohnungsgenossenschaften Wie wird gefördert? 15 % (max. 600 €)
Gemeinde Putzbrunn: Förderprogramm zur Energieeinsparung Was wird gefördert? Anschluss an ein Wärmenetz und kein parallel betriebener fossiler Wärmeerzeuger im Gebäude Wer wird gefördert? Privatpersonen, WEG und Wohnungsgenossenschaften Wie wird gefördert? Bestandsgebäude: 800 € + 100 €/lfm für Anschlusslänge > 10 m (max. 2.500 €) Neubau: 400 € + 50 €/lfm für Anschlusslänge > 10 m (max. 1.200 €), kumulierbar mit BEG EM
Stadt Neumarkt in der Oberpfalz: Faktor 10 Sanierungsprogramm zur energetischen Gebäudesanierung Zuschuss in Höhe von 750 € für einen Pelletkessel
Stadt Schweinfurt: Heizungssanierung Zuschuss in Höhe von max. 1.000 €, kumulierbar mit BEG EM max. 90 % der förderfähigen Kosten
Berlin
FörderprogrammWas wird gefördert?Wer wird gefördert?Wie wird gefördert?Webseite
IBB Wohnraum ModernisierenVerbesserung der Energieeffizienz, z. B. Erneuerung der Heizungstechnik einschließlich der unmittelbar dadurch veranlassten MaßnahmenKommunale und private Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften, Vermieter und Investoren, selbstnutzende EigentümerZinsgünstiger Kreditwww.ibb.de
IBB Energetische GebäudesanierungKomplettsanierung zum KfW-Effizienzhaus, Kauf einer frisch sanierten Wohnimmobilie, Sanierung eines BaudenkmalsKommunale und private Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften, Vermieter und InvestorenZinsgünstiger Kredit mit bis zu 20 % Tilgungszuschusswww.ibb.de
Berliner Heizungsaustauschprogramm (HeiztauschPLUS)Modul 1: Gebäudeindividueller SanierungsfahrplanEigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern (EZFH), Eigentümer von Wohngebäuden mit max. 20 Wohneinheiten (auch WEG) und ContractorenModul 1: Zuschuss von 500 € für Eigentümer von EZFH, 750 € für Wohngebäude mit max. 20 Wohnungen oder WEGwww.heiztauschplus.de
Modul 2: Heizungsaustausch: Austausch von Ölkesseln, Gaskesseln (nicht Brennwerttechnik) und Kohleöfen durch Holzpellet- und Hackschnitzelkessel oder Mini-KWK-Anlagen (bis 20 kWel)Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern (EZFH), Eigentümer von Wohngebäuden mit max. 20 Wohneinheiten (auch WEG) und ContractorenModul 2: Zuschuss von 3.500 € für Holzpellet- und Hackschnitzelkessel und Mini-KWK-Anlagen, bei Kombination mit Solarthermie plus 500 € (nur Brauchwassererwärmung) oder 1.000 € (Heizungsunterstützung) www.heiztauschplus.de

Brandenburg
FörderprogrammWas wird gefördert?Wer wird gefördert?Wie wird gefördert?Webseite
Brandenburg-Kredit Energieeffizienter WohnungsbauBesonders energieeffiziente Maßnahmen der Sanierung bzw. des Neubaus von Mietwohnraum zur Erreichung eines KfW-EffizienzhausniveausKommunale Wohnungsgesellschaften, Wohnungsgenossenschaften, private Investoren der WohnungswirtschaftTilgungszuschuss in Kombination mit den KfW-Programmen "Energieeffizient Sanieren" und "Energieeffizient Bauen"www.ilb.de
Brandenburg-Kredit für KommunenErneuerung der Heizungsanlage nach KfW-Programm Nr. 152 (u.a. energetische Gebäudesanierung)Kommunen und deren ZweckverbändeAnnuitätendarlehen, Ratendarlehen oder entfälliges Darlehenwww.ilb.de
Wohneigentum – Nachhaltige Modernisierung/InstandsetzungEnergetische Modernisierung, Instandsetzung, Sanierung im selbst genutzten WohneigentumPrivate Haushalte als selbstnutzende Wohnungseigentümer innerhalb bestimmter EinkommensgrenzenZinsfreies Darlehenwww.ilb.de

Bremen
FörderprogrammWas wird gefördert?Wer wird gefördert?Wie wird gefördert?Webseite
Ersatz von ÖlheizkesselnAustausch von Ölheizkesseln durch Pellet- oder Hackschnitzelkessel mit Partikelabscheidung (Nennwärmeleistung bis 100 kW) in Kombination mit der BEGPrivatpersonen als Gebäudeeigentümer, Mieter und Pächter sowie WärmecontractorenZuschüsse in Höhe von bis zu 100 % der BAFA-Förderungwww.bauumwelt.bremen.de

Hamburg
FörderprogrammWas wird gefördert?Wer wird gefördert?Wie wird gefördert?Webseite
Erneuerbare Wärme Austausch fossil befeuerter Wärmeerzeuger durch Pellet-, Hackschnitzel- und Scheitholzvergaserkessel sowie Pelletöfen mit Wassertasche bis 100 kW in Kombination mit einer geförderten Solarthermieanlage; U.a. Pellet- und Hackschnitzelfeuerungen ab 100 kW im GebäudebestandGrundeigentümer, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Organisationen sowie Contractoren90 € pro m² Bruttokollektorfläche der kombinierten Solarthermieanlage (max. 7.500 €); Zuschuss von 45 € je kW Nennwärmeleistung für Feuerungsanlagen > 100 bis 500 kW; ansonsten Festlegung der Höhe des Zuschusses im Einzelfallwww.ifbhh.de

Hessen
FörderprogrammWas wird gefördert?Wer wird gefördert?Wie wird gefördert?Webseite
Förderung der energetischen und stofflichen Nutzung nachwachsender RohstoffeU.a. Holzzentralheizungen ab 30 kW (inkl. Investitionen in Brennstofflager, Einbindung, Pufferspeicher, bauliche Maßnahmen, Planungskosten, Anschluss an Nahwärmenetz)natürliche und juristische Personen und kommunale Träger der InvestitionsmaßnahmePelletkessel 30-100 kW (mit Pufferspeicher über 30 l/kW): 80 €/kW, Hackschnitzelkessel 30-100 kW (mit Pufferspeicher über 30 l/kW): 3.500 €, emissionsarme Scheitholzkessel nach BAFA 30-100 kW (mit Pufferspeicher über 55 l/kW): 2.000 €, Pellet-/Hackschnitzelkessel ab 101 kW: 30 % (privat) und 40 % (kommunale Träger) der zuwendungsfähigen Ausgaben (Zuwendungshöchstbetrag 200.000 €)umwelt.hessen.de
Energetische Modernisierung bei WEGEnergetische Modernisierung von Wohngebäuden zu einem KfW-Effizienzhaus Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)Darlehen als Verbandskredit, Bürgschaft in Verbindung mit einem weitergeleiteten KfW-Kredit aus dem Programm "Energieeffizient Sanieren"www.wibank.de
Hessisches Programm EnergieeffizienzEnergetische Modernisierung von Mietwohngebäuden (mind. KfW-Effizienzhaus 115) und energieeffizienter Neubau von Mietwohnungen (mind. KfW-Effizienzhaus 55)Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften, Gemeinden, Kreise, Gemeindeverbände, sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts und private VermieterZusätzliche Zinsverbilligung zu bestimmten KfW-Kreditenwww.wibank.de
Förderung der Energieeffizienz und Nutzung Erneuerbarer Energien in den KommunenInvestitionen zur Nutzung Erneuerbarer Energien, wenn diese Investitionsvorhaben (Neu-, Erweiterungs- und Ersatzinvestitionen) deutlich über die gesetzlich geforderten Mindeststandards hinausgehen, sowie innovative Pilot- und Demonstrationsvorhaben zur Nutzung erneuerbarer Energien; automatisch beschickte Holzfeuerungsanlagen nur in Kombination mit einer energetischen ModernisierungStädte und Gemeinden, Landkreise und kommunale ZweckverbändeZuschuss von 50 % der zuwendungsfähige Ausgaben (mind. 50.000 € für jedes Gebäude)www.wibank.de

Mecklenburg-Vorpommern
FörderprogrammWas wird gefördert?Wer wird gefördert?Wie wird gefördert?Webseite
Klimaschutz-Projekte in wirtschaftlich tätigen OrganisationenInvestive Maßnahmen zur Energieeinsparung und zur Verbesserung der Energieeffizienz (u.a. Wärmespeicher in Kombination mit Nutzung Erneuerbarer Energien)Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, wirtschaftlich tätige Vereine, Verbände, Stiftungen, gemeinwohlorientierte Gesellschaften, Körperschaften und Anstalten öffentlichen Rechts sowie ContractorenZuschuss in Höhe von max. 70 %www.lfi-mv.de
Klimaschutz-Projekte in nicht wirtschaftlich tätigen Organisationen (Kommunen)Investive Maßnahmen zur Energieeinsparung und zur Verbesserung der Energieeffizienz (u.a. Wärmespeicher in Kombination mit Nutzung Erneuerbarer Energien)Nicht wirtschaftlich tätige Körperschaften und Anstalten öffentlichen Rechts (z. B. Kommunen, Kirchen), Vereine, Verbände und StiftungenZuschuss in Höhe von max. 70 %www.lfi-mv.de

Niedersachsen
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Modernisierung von MietwohnraumHolzpellet- oder Holzheizung (mind. KfW-Effizienzhaus 100)Investoren, die Mietwohnungen (Errichtung vor 01.02.2002) energetisch modernisierenZinsgünstiges Darlehen bis 75 % (im begründeten Einzelfall bis 85 %), jedoch höchstens zwei Drittel der Kosten eines vergleichbaren Neubaus, Tilgungsnachlass von 30 % bei geringem Einkommenwww.nbank.de
EigentumsförderungEnergetische Modernisierungen auf Grundlage des GEG (u. a. Maßnahmen zur Nutzung Erneuerbarer Energien)Natürliche PersonenDarlehen bis zu 85 % (max. 50.000 €), bei ggf. zum Haushalt gehörenden Kindern oder Menschen mit Behinderungen – jeweiliger Zuschuss 2.000 €www.nbank.de
Landesbürgschaft WEGEnergetische Modernisierung von Wohngebäuden (u.a. Maßnahmen zur Nutzung Erneuerbarer Energien) Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)Bürgschaft für 80 % des Darlehensbetrags (max. 20.000 € pro Wohneinheit)www.nbank.de

Landkreis Göttingen: Altbausanierung Bei Ein- bis Zweifamilienhäusern: Zuschuss in Höhe von 500 € (jede weitere Wohnung plus 50 €, pro Objekt max. 700 €)
Landkreis Göttingen: KlimaFonds – Förderung für energetisches Sanieren Zuschuss in Höhe von 500 €
Nordrhein-Westfalen
FörderprogrammWas wird gefördert?Wer wird gefördert?Wie wird gefördert?Webseite
progres.nrwBEG-geförderte Heizungen im Bestand (Pellet-, Pelletbrennwert-, Kombi-, Hybrid- oder Holzhackschnitzel-, Scheitholzvergaserkessel und wassergeführte Pelletkaminöfen sowie Holzvergaseröfen – diese nur mit Messbescheinigung vom Schornsteinfeger) und Neubau (Pelletbrennwertkessel, wassergeführte Pellet- und Holzvergaseröfen) jeweils nur in Kombination mit einer Solarthermieanlage oder einer neu errichteten PV-AnlagePrivatpersonen, Freiberufler, Unternehmen, Gemeinden, WEG, Gemeindeverbände als Träger von Schulen, Kindergärten, wissenschaftlichen, sozialen, kulturellen, religiösen, karitativen oder sportlichen EinrichtungenZuschüsse: Pelletkessel mit Brennwerttechnik 2.000 €, Pelletkessel 1.750 €, Kombikessel (Hybridanlagen), Hackschnitzel- und Scheitholzvergaserkessel 1.000 €, wassergeführte Pellet- und Holzvergaseröfen 750 €, Solarthermieanlage 90 €/m²www.progres.nrw.de
NRW.BANK.GebäudesanierungErneuerung von Heizungsanlagen oder deren KomponentenPrivatpersonen, die Investitionsmaßnahmen an selbst genutztem Wohneigentum (inkl. Zweifamilienhäusern) durchführenZinsgünstiges Darlehenwww.nrwbank.de
Rheinland-Pfalz
FörderprogrammWas wird gefördert?Wer wird gefördert?Wie wird gefördert?Webseite
Förderung der Modernisierung von selbst genutztem WohnraumBauliche Maßnahmen, die die Beheizung und Wassererwärmung durch die Nutzung Erneuerbarer Energien ermöglichen (u.a. Holzpellets, Holzhackschnitzel)Eigentümer selbst genutzten Wohneigentums (mit Einkommensgrenze)Darlehen mit 25 % Tilgungszuschuss (bei max. 10 % Überschreitung der gesetzten Einkommensgrenze nach LWoFG), 15 % bei max. 60 % Überschreitungisb.rlp.de
Förderung der Modernisierung vermieteten WohnraumsBauliche Maßnahmen, die die Beheizung und Wassererwärmung durch die Nutzung Erneuerbarer Energien ermöglichen (u.a. Holzpellets, Holzhackschnitzel)Eigentümer von Mietwohnungen, dinglich NutzungsberechtigteDarlehen mit bis zu 45 % Tilgungszuschussisb.rlp.de
Förderung „Junges Wohnen“ Modernisierung von Studierenden- und AuszubildendenwohnheimenBauliche Maßnahmen, die die Beheizung und Wassererwärmung durch die Nutzung Erneuerbarer Energien ermöglichen Eigentümer von StudierendenwohnheimenDarlehen bis 60.000 € je Wohnplatz bzw. bis 100.000 € je Wohnplatz bei der klimagerechten Modernisierung isb.rlp.de
Zukunftsfähige Energieinfrastruktur (ZEIS)Errichtung von Biomassefeuerungsanlagen (inkl. Anlagen zur Brennstoffzuführung und -lagerung) mit Investitionskosten zwischen 100.000 € und 5 Mio. €Kommunen, Zweckverbände, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, Eigengesellschaften kommunaler Gebietskörperschaften, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und GenossenschaftenZuschuss in Höhe von 20 % der zuwendungsfähigen Ausgabenwww.energieagentur.rlp.de
Saarland
FörderprogrammWas wird gefördert?Wer wird gefördert?Wie wird gefördert?Webseite
Saarländische Wohnraumförderung - Modernisierung von Mietwohnungen Erneuerung der Heizungsanlagen zur Minderung des CO2- und SO2-AusstoßesTräger von Investitionsmaßnahmen an vermieteten WohngebäudenDarlehen in Höhe von max. 80 % der förderfähigen Kosten, max. 80.000 € je Wohnung (bei Barrierefreiheit 80 % der Kosten und max. 90.000 € je Wohnung)www.sikb.de
Saarländische Wohnraumförderung - Modernisierung von selbst genutztem Wohneigentum Erneuerung der Heizungsanlagen zur Minderung des CO2- und SO2-AusstoßesPrivatpersonenDarlehen in Höhe von max. 80 % der förderfähigen Kosten, max. 70.000 € je Wohnung www.sikb.de

Sachsen
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Sachsen-Anhalt
FörderprogrammWas wird gefördert?Wer wird gefördert?Wie wird gefördert?Webseite
Sachsen-Anhalt MODERNEnergieeffiziente Wohnraummodernisierung (inkl. Heizungsmodernisierung)Privatpersonen, private/gewerbliche Vermieter und Wohnungsunternehmen Darlehen bis zur vollen Höhe des Finanzierungsbedarfs; max. 50.000 € pro Wohneinheit je Programmteilwww.ib-sachsen-anhalt.de
Sachsen-Anhalt STARK III plus EFREEigentümer und Träger der förderfähigen öffentlichen NichtwohngebäudeZuschuss in Höhe von bis zu 90 % der förderfähigen Ausgabenwww.ib-sachsen-anhalt.de

Schleswig-Holstein
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